Schnell informiertGrippeimpfstoff ab 60 (Risiko ab 50) vorhanden; Kinderimpfstoff nasal vorhanden; Andere noch in Lieferung... Termine bitte per Mail oder online Rezeption.DetailsSchließen

Auf einen Blick

Was aktuell wichtig ist.

Schließzeiten und Impfstoffstatus.

österreichweites Lieferproblem beim Standardimpfstoff - Impfstoff sollte Anfang November da sein.
Ab 60 ist vorhanden, bzw. Risiko ab 50 - sowie Kinderimpfstoff nasal.

Ordinationszeiten

Nächste Ordinationsschließung

21.–31. Dezember 2026

In diesem Zeitraum bleibt die Praxis 23 geschlossen.

Vertretung nach Terminvereinbarung:
Dr. Peter Müller
Lehmanngasse 23/11, 1230 Wien
01 865 78 49

Weitere Ordinationsschließungen sind derzeit nicht geplant.

Stand: 12. September 2026

Impfstoffe

Impfstoffe in der Ordination

  • Herpes Zoster und Pneumokokken: ausreichend lagernd
  • COVID19: immer Montags, nur mit Termin, wahlweise mit Grippe
  • Influenza ab 60: Termine möglich, vorerst nur per E-Mail / Rezeption.
  • Influenza für Kinder und Erwachsene: Lieferprobleme österreichweit - voraussichtlich ab November
  • Nasaler Influenza-Impfstoff für Kinder:  Termin per E-Mail / Rezeption. Wenige vorhanden.

Bestände können sich kurzfristig ändern. Bei einem gezielten Impfwunsch fragen Sie bitte vorab per E-Mail nach.

Stand: 15. Oktober 2026

Wissen & Aktuelles

Vitaminbestimmungen sind seit März 2026 überwiegend Privatleistungen

Fachlich verantwortlich: Dr. Helmut M. Steinbrecher MSc. BSc. Veröffentlicht: Zuletzt geprüft:
Vitaminbestimmungen sind seit März 2026 überwiegend Privatleistungen

Ab 1. März 2026 gelten neue Vorgaben zur Kostenübernahme von Vitaminbestimmungen durch die österreichischen Krankenversicherungsträger (ÖGK, BVA, KFA, SVS).

Im Sinne einer österreichweit einheitlichen Regelung werden Vitaminanalysen grundsätzlich nur noch bei klar definierten medizinischen Indikationen von der Krankenkasse übernommen. Für die überwiegende Mehrheit der Patient:innen stellen Vitaminbestimmungen künftig somit eine Privatleistung dar.

Beispiel: Vitamin D (25-OH-Vitamin D)

Für Vitamin D übernehmen die Kassen die Kosten ab 1. März 2026 ausschließlich bei:

  • Osteoporose
  • Rachitis bzw. Osteomalazie
  • Medikamentös bedingt beschleunigter Vitamin-D-Metabolismus (z. B. Steroide)
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Transplantierte und immunsupprimierte Personen
  • Status post Magenbypass
  • Malabsorptionssyndrom
  • Morbide Adipositas
  • Laufende Antiepileptikamedikamentation
  • Unvermeidbarer, permanenter Mangel an Sonnenlicht (insb. bei dauernd immobilen Patient:innen)
  • Hyperparathyreoidismus
  • Postoperative Hypocalcämie/Hypoparathyreoidismus

Zusätzlich gilt:
Auch bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation werden maximal zwei Bestimmungen pro Patient:in und Jahr übernommen.

Was bedeutet das konkret?

Da diese Indikationen nur auf einen kleineren Teil der Patient:innen zutreffen, besteht für die große Mehrheit kein Anspruch mehr auf eine Vitaminbestimmung auf Kassenkosten. Diese Indikationen unterliegen zudem einer strengen Überprüfung seitens der Kassen.

Selbstverständlich kann der Parameter jederzeit als Privatleistung in unserer Ordination bestimmt werden.

Warum diese Änderung?

Wir verstehen sehr gut, dass diese neue Regelung für viele Patient:innen überraschend und mitunter auch ärgerlich sein kann – insbesondere dann, wenn Vitaminbestimmungen bisher großzügiger über die Krankenkasse abgerechnet wurden.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir als Ordination an die geltenden Vorgaben gebunden sind. Die Entscheidung über die Kostenübernahme liegt ausschließlich bei den Versicherungsträgern und nicht in unserem Ermessensspielraum. Es handelt sich hierbei um eine Sparmaßnahme Ihrer Krankenversicherung und nicht um ein von uns gewünschtes Vorgehen.

Bei Fragen oder Rückmeldungen zur grundsätzlichen Regelung der Kostenübernahme wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre zuständige Krankenversicherung.