Krankmeldung in der Schule: Wann ist ein ärztliches Attest erforderlich?

13. April 2026

Viele Eltern werden bei einer Krankmeldung ihres Kindes mit der Frage konfrontiert, ob eine Entschuldigung genügt oder ein ärztliches Attest erforderlich ist. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen und geben einen Überblick über die aktuelle Praxis in Österreich.

Krankheit ist ein gerechtfertigter Grund für das Fernbleiben

Schülerinnen und Schüler dürfen dem Unterricht fernbleiben, wenn sie krank sind. Voraussetzung ist, dass die Schule über die Verhinderung informiert wird. Die konkrete Form der Krankmeldung richtet sich nach den jeweiligen schulischen Vorgaben.

Nicht jede Erkrankung führt jedoch automatisch dazu, dass ein ärztliches Attest erforderlich ist.

Wann darf die Schule ein Attest verlangen?

Für Schülerinnen und Schüler mittlerer und höherer Schulen regelt § 45 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz (SchUG), unter welchen Voraussetzungen ein ärztliches Zeugnis verlangt werden kann.

Dies ist insbesondere möglich:

  • bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung,
  • bei einer länger als eine Woche dauernden Erholungsbedürftigkeit,
  • oder bei häufigem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben.

Bei häufigeren kürzeren Krankenständen kann die Schule ein ärztliches Zeugnis verlangen, wenn Zweifel bestehen, ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls vor. Pauschale Regelungen, wonach bereits ab einem bestimmten Krankheitstag automatisch ein Attest vorzulegen ist, finden sich im Gesetz nicht. Auch die in den vergangenen Jahren veröffentlichten Hinweise von Bildungsbehörden sprechen für einen maßvollen und situationsbezogenen Umgang mit Attestanforderungen.

Was bedeutet „häufiges krankheitsbedingtes kürzeres Fernbleiben“?

Der Gesetzgeber nennt keine konkrete Anzahl von Fehltagen. Gemeint sind Situationen, in denen Schülerinnen oder Schüler wiederholt für kurze Zeit krankgemeldet werden.

Beispiele können sein:

  • wiederholte Krankenstände vor Schularbeiten oder Prüfungen,
  • regelmäßige Fehlzeiten an bestimmten Wochentagen,
  • zahlreiche kurze Krankenstände innerhalb eines Schuljahres.

In solchen Fällen kann die Schule bei begründeten Zweifeln die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

Muss man bei jedem Infekt zum Arzt?

Nein.

Die österreichische Rechtslage sieht grundsätzlich nicht vor, dass bei jedem Infekt oder jeder kurzfristigen Erkrankung ein Arztbesuch ausschließlich zum Zweck einer Schulbestätigung erfolgen muss.

Gerade bei unkomplizierten Erkältungen, grippalen Infekten oder Magen-Darm-Erkrankungen ist eine Betreuung zu Hause oft ausreichend. Ein Arztbesuch sollte in erster Linie medizinischen Zwecken dienen und nicht lediglich der Beschaffung eines Attests.

Aus ärztlicher Sicht ist es wenig sinnvoll, Kinder und Jugendliche allein für eine Bestätigung in die Ordination zu schicken, wenn medizinisch keine Untersuchung oder Behandlung erforderlich ist.

Wer bezahlt das Attest?

Wird eine ärztliche Bestätigung verlangt, stellt sich häufig die Frage nach den Kosten.

Alle Atteste und Bestätigungen in diesem Kontext sind Privatleistungen und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Gleichzeitig sind Schulen von einer Kostenübernahme befreit.

Die Folge: Die finanzielle Belastung bleibt häufig bei den Eltern.

Unsere Sicht aus der Praxis

Das Thema Schulatteste beschäftigt nicht nur Eltern und Schulen, sondern auch viele Arztpraxen.

Immer wieder erleben wir, dass Familien unsicher sind, wann tatsächlich eine ärztliche Bestätigung erforderlich ist und wann eine Entschuldigung ausreichend sein sollte. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass die gesetzlichen Regelungen in der Praxis unterschiedlich interpretiert werden.

Aus medizinischer Sicht sollte ein Arztbesuch in erster Linie dann erfolgen, wenn eine Untersuchung, Beratung oder Behandlung notwendig ist. Bei vielen unkomplizierten Infekten steht daher die gesundheitliche Betreuung des Kindes im Vordergrund und nicht die Ausstellung eines Attests.

Selbstverständlich gibt es Situationen, in denen eine ärztliche Bestätigung sinnvoll und notwendig ist – etwa bei längeren Krankenständen oder wenn wiederholt Fehlzeiten auftreten. Wichtig erscheint uns jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen einheitlich und mit Augenmaß angewendet werden.

Dies hilft dabei, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und medizinische Ressourcen dort einzusetzen, wo sie tatsächlich benötigt werden.

Das Thema wird nicht nur in Arztpraxen und Schulen diskutiert. Auch Medienberichte aus verschiedenen Bundesländern haben in den vergangenen Jahren wiederholt die Frage aufgegriffen, wann Schulen tatsächlich ein Attest verlangen dürfen und wer die Kosten dafür tragen soll. Dabei wurde auch auf Stellungnahmen von Bildungsbehörden und Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft verwiesen, die einen maßvollen Umgang mit Attestanforderungen empfehlen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Kostenfrage. Da ärztliche Bestätigungen häufig nicht von der Sozialversicherung übernommen werden, bleibt die finanzielle Belastung oftmals bei den Familien.

Um unsere Patientinnen und Patienten zu unterstützen, verzichten wir derzeit in vielen Fällen auf die Verrechnung solcher Schulbestätigungen. (Lausfreiheit jedenfalls ausgenommen) Ob dies langfristig möglich bleibt, wird auch von der zukünftigen Entwicklung der Nachfrage abhängen.

Ausgewählte weiterführende Links